Eine Hausverwaltung für Mietshäuser oder -Wohnungen (auch Mietverwaltung oder Wohnungsverwaltung genannt) beschäftigt sich im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten. Unter „Hausverwalter(in)“ versteht man eine selbständige Person, welche eigene oder fremde Häuser und Wohnungen verwaltet.
Die Hausverwaltung wird oft mit dem Hausmeister verwechselt. Der Hausmeister ist jedoch nur angestellt, z. B. bei der Hausverwaltung oder einem externen Dienstleister, und verrichtet überwiegend Handwerkerleistungen, während es sich bei der Hausverwaltung um eine administrative Tätigkeit handelt.
Unsere Hausverwaltung beinhaltet:
- Verbuchen und ausführen sämtlicher Geldein- und Ausgänge
- Überwachen des regelmäßigen Hausgeldeingangs und zeitnahes mahnen offener Hausgelder
- Kostenkontrolle über sämtliche Ausgaben eines Objektes
- Organisieren und durchführen der Eigentümerversammlungen
- Erstellen der Wirtschaftspläne
- Errechnen und anfordern von Sonderumlagen
- Erstellen der jährlichen Hausgeldabrechnungen
- Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder
- Abschließen notweniger Verträge (Versicherungen, Hausmeister, Putzfrau usw.)
- Veranlassen aller gesetzlichen Wartungen und Prüfungen
- Vorbereiten und veranlassen notwendiger Reparaturmaßnahmen
- Abnahme der ausgeführten Arbeiten sowie Prüfung der entsprechenden Rechnungen
- Überwachen des Hausmeisters
- Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage
- Korrespondenz mit den Kunden, Mietern und Behörden
- Unterstützung bei Vermietungen und Verkäufen
- Umfangreicher Handwerkerpool
- Kooperation mit Vertragsanwälten
- Kooperationsverträge mit Creditreform
- Sonderkonditionen bei Versicherungen
- Hausverwalterhaftpflichtversicherung